AGB

Hier unsere aktuell gültigen AGB, auch als PDF zum download.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Magicon GmbH

I. Geltungsbereich

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen uns und unseren Kunden. Sie können nur abgeändert werden, wenn der geschlossene schriftliche Vertrag ausdrücklich abweichende Vereinbarungen enthält.
2. Stehen unsere AGB mit Bedingungen unserer Kunden oder Dritter, die mit uns in Geschäftsbeziehung treten (im folgenden „Besteller“ genannt) im Widerspruch, so gehen unsere AGB auch dann vor, wenn wir denen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprochen haben. Dies gilt auch dann, wenn eine Verweisung des Bestellers auf eigene AGB’s die letzte Verweisung im Verhältnis der Parteien auf allgemeine Geschäftsbedingungen war.
Der Besteller erkennt mit der Erteilung von Aufträgen ausdrücklich unsere AGB als verbindlich an.
3. Für alle Streitigkeiten findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

II. Angebot und Vertragsschluß

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsdauer zugesichert wurde.
2. Verträge bedürfen zu ihrem wirksamen Zustandekommen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden, auch Änderungen, Aufhebungen oder Ergänzungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine etwaige Vereinbarung über die Aufhebung dieser Schriftform.
Auch ohne unsere schriftliche Bestätigung sind Aufträge dann angenommen, wenn die vom Besteller geforderte Leistung durch uns bereits erbracht worden ist.
3. Der Besteller ist verpflichtet, uns über den beabsichtigten Verwendungszweck der herzustellenden Dreharbeiten bzw. von uns zur Gebrauchsüberlassung beantragten Gegenstände konkret und umfassend zu informieren. Eine Nichtbeachtung dieser Bestimmung stellt einen Vertragsverstoß dar, der uns zur sofortigen Kündigung unter Beibehaltung des Vergütungsanspruches berechtigt.

III. Erfüllung, Eigentums- und Urheberrechte

1. Unser schriftlicher Kostenvoranschlag bzw. unsere Auftragsbestätigung bestimmen Art und Umfang unserer Leistung.
2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz unserer Firma.
3. Von uns gefertigte Modelle, mechanische Vorrichtungen, Mattepaintings werden dem Besteller nur für die Dauer der vereinbarten Nutzung überlassen; die Modelle, Vorrichtungen bzw. Mattepaintings verbleiben in unserem Eigentum, sofern nicht konkret bei Vertragsschluß vereinbart wurde, daß diese nach der vertragsgemäßen Nutzung in das Eigentum des Bestellers übergehen.
4. Unsere Urheberrechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der gesamten vereinbarten Vergütung bei uns.
5. Unsere Leistungen werden nur im Rahmen des im jeweiligen Fall konkret technisch Möglichen geschuldet.
6. Sofern es sich als erforderlich erweisen sollte, sind wir berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistung Dritte heranzuziehen.
7. Der Besteller ist verpflichtet, unsere angebotenen Leistungen zu den vereinbarten Terminen abzunehmen. Diese Abnahmeverpflichtung ist eine Hauptpflicht des Bestellers. Lehnt dieser die Abnahme ab oder unterläßt eine solche, so kommt er bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ohne Mahnung in Verzug, ansonsten nach erfolgter Mahnung. Der Besteller haftet uns für sämtliche hieraus entstehenden Schäden.

IV. Bedienungspersonal

1. Soweit von uns Bedienungspersonal gestellt wird, sind die gesetzlichen Arbeitsschutzregelungen einzuhalten. Ein 12-stündiger Einsatz unter Einschluß einer halbstündigen Mittagspause stellt die maximale Grenze eines Arbeitseinsatzes dar, wobei zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitseinsätzen mindestens 11 Ruhestunden liegen müssen.
Bei einer übermäßigen Beanspruchung des Personals wird jegliche Haftung, außer für Vorsatz, abgelehnt. Sollten aus organisatorischen Gründen ausnahmsweise längere Dreh- bzw. Arbeitszeiten erforderlich werden, erkennt der Besteller ausdrücklich den vereinbarten weitestgehenden Haftungsausschluß an.
2. Den Anweisungen unseres Bedienungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Der Besteller verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit jegliche unbefugte Bedienung verhindert wird.

V. Haftung

1. Unsere Haftung beschränkt sich gegenüber Bestellern, die Kaufmannseigenschaft haben und bei denen der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört, und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlichrechtlichen Sondervermögen, auf eigenes grobes Verschulden ebenso wie auf ein solches unserer gesetzlichen Vertreter.
Bei den übrigen Bestellern erstreckt sich unsere Haftung für grobes Verschulden auch auf ein solches unserer Erfüllungsgehilfen.
Darüberhinaus haften wir nur für Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht und ausdrücklich begrenzt auf solche Schäden, die typischerweise und vorhersehbar bei Verletzung dieser typischen Vertragspflicht eintreten.
2. Sämtliche weitere Haftung, insbesondere auch eine solche für Drehausfälle bzw. -verzögerungen sowie weiterer Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt für sämtliche verschuldensabhängige sowie -unabhängige, gesetzliche und vertragliche Ansprüche einschließlich solcher aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung sowie für höhere Gewalt.

VI. Lieferung und Rechnung

1. Sämtliche Lieferungen und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, dieser trägt auch die Gefahr für Hin- und Rücktransport bei Lieferung und/oder Abholung durch uns oder von uns Beauftragten.
2. Die Rücksendung der Geräte muß frei Haus an unsere Adresse erfolgen. Bei einer Verwendung von gemieteten Geräten im Ausland verpflichtet sich der Besteller zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt sämtliche hierfür entstehende Kosten und Gebühren sowie das Risiko. Dies gilt auch, wenn der Versand ins Ausland durch uns im Auftrage des Kunden erfolgt.
3. Wir bemühen uns, die von uns genannten Liefertermine nach besten Kräften einzuhalten, dennoch müssen die genannten Termine unverbindlich bleiben.
4. Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinsatz zu erheben und die vermieteten bzw. verkauften Gegenstände jederzeit wieder an uns zu bringen, unabhängig davon, wo sie sich gerade befinden. Der Besteller ist verpflichtet, diese Gegenstände herauszugeben und an der Rücknahme mitzuwirken.
5. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.
6. Ein Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht steht den Bestellern nicht zu, außer es liegt

eine unbestrittene Gegenforderung oder ein rechtskräftiger Titel gegen uns vor.
7. Alle eingeräumten Rabatte, gelten nut vorbehaltlich einer Einigung auf Basis unserer Rechnung sowie fristgerechtem Zahlungseingang. Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Zahlung sind alle gewährten Rabatte hinfällig und der unrabattierte Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Bei Anfechtung der Rechnung sind alle gewährten Rabatte hinfällig und der unrabattierte Rechnungsbetrag ist sofort fällig.

VIII. Zusätzliche Bedingungen bei Mietverträgen

1. Die Mietdauer wird berechnet ab dem Zeitpunkt, für den die Mietsache verbindlich bestellt wurde, spätestens ab Abholung vom Lager bzw. Versendung, bis zur Wiederanlieferung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
2. Selbstabholer oder beauftragte Spediteure sind verpflichtet, die bestellten Gegenstände sofort nach Empfangnahme auf Funktionstüchtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Mit rügeloser Entgegennahme werden die abgeholten Gegenstände als mangelfrei anerkannt.
3. Die Mietsache steht im ausschließlichen Eigentum der Vermieterin. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfältig und pfleglich zu behandeln, die Mietsache ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Vermieterin nicht an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben oder in sonstiger Weise über das Eigentum zu verfügen und keine Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen. Jegliche Verpfändung oder sonstige Belastung unserer Geräte ist unzulässig und uns gegenüber unwirksam. Pfändungen Dritter hat der Mieter unverzüglich anzuzeigen, mögliche Interventionskosten gehen zu Lasten des Mieters.
4. Der Mieter haftet während der Mietzeit uneingeschränkt für Schäden an den gemieteten Gegenständen, auch für Zufallsschäden. Die Vermieterin haftet auch nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch Störungen an oder durch unsere Geräte oder deren Ausfall entstehen. Für Nutzungsausfall, der durch Rückgabe der Geräte im mangelhaften Zustand entsteht sowie für die hierdurch bedingten Instandsetzungskosten haftet der Mieter. Sämtliche während der Mietzeit erforderlich werdende Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters.
5. Die Mietgegenstände sind bei einer Weitergabe ohne unser Bedienungspersonal nicht im Rahmen der Elektronik-Versicherung versichert. Der Mieter haftet daher für Schäden oder Verlust selbst in voller Höhe, er erkennt diese Haftung ausdrücklich an. Es ist Sache des Mieters, eine Versicherung gegen derartige Schäden abzuschließen. Auf Verlangen des Mieters schließt die Vermieterin für und auf Kosten des Mieters eine entsprechende Versicherung ab. Die Prämie wird bei Abschluß des Mietvertrages zur Zahlung fällig, die Vermieterin ist inkassobevollmächtigt.
6. Der Mieter stellt die Vermieterin von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der Mietsache für Gesundheits-, Sach- und Vermögensschäden des Mieters oder Dritter frei. Es ist ausschließliche Aufgabe des Mieters, eine Versicherung gegen derartige Schäden abzuschließen.

IX. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

1. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – München.
2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nicht wirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bedingung eine dem wirtschaftlichen Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommende Regelung einzusetzen.